Beamtenversorgungsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. November 2007 um 03:37 Uhr durch GLGerman (Diskussion | Beiträge) (AZ: Die Seite wurde neu angelegt.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Basisdaten
Titel: Beamtenversorgungsgesetz
Abkürzung: BeamtVG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Ursprüngliche Fassung vom:
Inkrafttreten am:
Letzte Neufassung vom: 16. März 1999 I 322, 847, 2033;
Letzte Änderung durch: Art. 6 G v. 19.7.2006 I 1652
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) umfasßt Einzelheiten zum Beamtenverhältnis auf Bundesebene und Länderebene. Es regelt die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern. Das Gesetz besteht aus 15 Abschnitten:

  • Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
  • Abschnitt 2: Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
  • Abschnit 3: Hinterbliebenenversorgung
  • Abschnitt 4: Bezüge bei Verschollenheit
  • Abschnitt 5: Unfallfürsorge
  • Abschnitt 6: Übergangsgeld, Ausgleich
  • Abschnitt 7: Gemeinsame Vorschriften
  • Abschnitt 8: Sondervorschriften
  • Abschnitt 9: Versorgung besonderer Beamtengruppen
  • Abschnitt 10:Vorhandene Versorgungsempfänger
  • Abschnitt 11:Anpassung der Versorgungsbezüge
  • Abschnitt 12: (weggefallen)
  • Abschnitt 13: Übergangsvorschriften neuen Rechts
  • Abschnitt 14: weggefallen
  • Abschnitt 15: Schlussvorschriften